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Verein
Für soziales Leben e. V.
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Hartz IV
Hartz IV - Der Anspruch
Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
Fundstelle: BGBl I Nr. 66 v. 29.12.2003. S. 2954
Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) hat folgendes neu geregelt:
1. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV. Die ehemalige Arbeitslosenhilfe existiert nicht mehr. Sozialhilfe gibt es im wesentlichen nur noch für nicht erwerbsfähige Arbeitslose.
2. Beide Sozialleistungen werden bei Arbeitslosen, die erwerbsfähig sind, direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet. 69 Kreise und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (Optionskommunen).
3. Das bisherige Arbeitslosengeld (Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) nennt sich jetzt Arbeitslosengeld I. Es kann nur noch für max ein Jahr bezogen werden. Nach Ablauf des Arbeitslosengeld I findet ein Übergang zum Arbeitslosengeld II statt. Die Bewilligung von Arbeitslosengeld II ist Vermögens- und einkommensabhängig, da es keine Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung ist.
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